Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nicht mit einer Prüfung abgeschlossen. Während des Unterrichts werden jedoch nach jeder Lerneinheit Tests durchgeführt, in denen Sie mündliche sowie schriftliche Verständnisfragen richtig beantworten müssen.
Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nicht mit einer Prüfung abgeschlossen. Während des Unterrichts werden jedoch nach jeder Lerneinheit Tests durchgeführt, in denen Sie mündliche sowie schriftliche Verständnisfragen richtig beantworten müssen.